Kontakt Form
Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Lassen Sie uns Ihr Unternehmen analysieren. Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit.
A. Vertragsschluss
Für Verträge mit der NEXDATA (innodata GmbH), Marktplatz 25, 67547 Worms (nachfolgend auch „NEXDATA“ oder „Wir“ oder „Dienstleister“ genannt) und deren Tochterunternehmen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden/Auftraggeber wird daher ausdrücklich widersprochen.
B. Leistungsumfang und Gewähr
(1) NEXDATA bietet Dienstleistungen im Standortmarketing, Online-Marketing bzw. in der SEO-Optimierung an. Hierzu gehören Erstellung, Anpassung und Pflege von Internetauftritten (Websites). Dienstleistungen im Bereich Online- Marketing, sowie Standortmarketing dienen insbesondere der Suchmaschinenoptimierung und des Suchmaschinenmarketing und der effektiven Informationsweitergabe, um so die Reichweite des eigenen Internetauftritts zu vergrößern. Local Listing & Listing Engage, Google MyBusiness, Facebook Fanpage, Google ads, Facebook ads, Instagram ads, Social Media Kampagnen sind hierbei, je nach gewähltem Produkt, genutzte bzw. angesprochene Dienste Dritter.
Der Umfang der von NEXDATA zu erbringenden Leistungen ergibt sich verbindlich nur aus der Auftragsbestätigung und/oder
schriftlich getroffenen Individualabreden. Dabei ist NEXDATA
berechtigt, die Leistungen sowohl selbst wie auch durch
Einbindung Dritter zu erbringen, bzw. auf bestehende Leistungen
Dritter zurückzugreifen. Im Zweifel gelten die jeweiligen Bedingungen der Veröffentlichung der Webseite der NEXDATA unter „https://nexdata.de“.
(2) NEXDATA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die
beauftragten Leistungen die von dem Kunden verfolgten
werblichen und/oder kommunikativen Erfolge (bspw. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (bspw. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn NEXDATA das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ziels schriftlich zugesichert hat. NEXDATA schuldet keine Überprüfung dahingehend, ob die vereinbarte Vertragsleistung geeignet ist, die verfolgten Erfolge oder Ziele zu erreichen. NEXDATA ist nicht haftbar für die tatsächliche und vollständige Veröffentlichung, die Auffindbarkeit und eine bestimmte Platzierung oder Reihenfolge des Internetauftritts auch Homepage genannt und/oder
Werbeinhalte des Kunden in Suchmaschinenergebnissen,
Trefferlisten, auf Internetseiten und sonstigen Werbeträgern, für
die technisch einwandfreie Auslieferung der Werbung auf die
Internetseiten und Werbeplätze durch den jeweiligen Betreiber
des Werbeträgers, Diensteanbieters oder dessen
Erfüllungsgehilfen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass sich
der Leistungsumfang – bedingt durch Änderungen der
aufgenommen Drittanbieter – ändern kann. Bei relevant
nachteiligen und belegten Änderungen hat der Kunde/Auftraggeber – nach entsprechendem Hinweis an NEXDATA – Anspruch auf Minderung, wenn und soweit eine
Kompensation anderweitig nicht erreicht werden kann.
C. Im Einzelnen:
1.1 Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit auch auf der
Webseite der NEXDATA unter „https://nexdata.de“ eingesehen werden. Sie sind, soweit etwas anderes nicht abweichend oder ergänzend ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, Grundlage aller Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der NEXDATA und deren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) hinsichtlich der Vertragsleistung geschlossen werden.
1.2 Soweit der Kunde dies wünscht, werden diesem sämtliche
Unterlagen vor Vertragsschluss (auch) zugesandt.
1.3 Spätestens mit Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung
des Vertrages, telefonischer Bestellung der Dienstleistung, dem
Beginn der Leistungserbringung, der Entgegennahme der
Dienstleistung und/oder der Abnahme der Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen, es sei denn, dass eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Unsere Geschäftsbedingungen für Angebote, Lieferungen und
Leistungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, der
Dienstleister hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.6 Geltungsbereich
1.6.1 Diese Geschäftsbedingungen beanspruchen allein
gegenüber (gewerblichen) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
Geltung, an die sich das Angebot ausschließlich richtet.
1.6.2 Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss zugleich seine
gewerbliche Tätigkeit in vorgenanntem Sinne.
1.7 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht aufgrund dessen Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 312
g BGB und Art. 246 a EGBGB) zu, es sei denn, in der
Auftragsbestätigung ist etwas Gegenteiliges geregelt.
1.8 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Auftraggeber. Für Folgegeschäfte mit
Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann,
wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den
Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
1.9 Sofern eine Änderung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Auftragnehmer geplant ist, wird
der Kunde schriftlich per Post oder per E-Mail über gewünschte
Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen per Post oder Fax
widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungswünschen,
so gelten die Änderungswünsche des Auftragnehmers als
abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird darauf hin ohne die
Änderung zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Das
Recht beider Vertragsparteien zu Kündigung des Vertrages bleibt
davon unberührt.
2. Social Media Marketing
2.1. Werbeanzeigen (Video, Bild und Text) für Social-Media-Kampagnen (bspw. Facebook Anzeigen, YouTube, Instagram)
erstellt NEXDATA nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung
der geschäftlichen Interessen des Kunden. Eine Absprache oder
Freigabe durch den Kunden ist nicht erforderlich; etwas anderes
gilt nur dann, wenn NEXDATA mit dem Kunden schriftlich
verbindliche Vorgaben vereinbart. Der Kunde wird mit
Freischaltung der Anzeige über deren Inhalt informiert.
2.2 NEXDATA ist berechtigt, die Einzelheiten der jeweiligen
Werbemaßnahme (Kampagne), insbesondere die
Zielgruppendefinitionen (u.a. Alter, Geschlecht, Wohnort,
Interessen) nach billigem Ermessen festzusetzen und bei Bedarf
abzuändern, ohne den Kunden hierüber gesondert zu
informieren; etwas anderes gilt nur dann, wenn wir mit dem
Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbaren. Wir
werden uns nach besten Kräften bemühen, etwaige von dem
Kunden mitgeteilten Zielgruppendefinitionen bei der Kampagne
zu berücksichtigen.
2.3 Eine Auswertung der Kampagne erhält der Kunde am Ende
der Kampagne als Zusammenfassung. Auf Wunsch erhält der
Kunde bis zu einem Mal pro Monat eine Auswertung der
Kampagne per E-Mail.
2.4 Sofern der Kunde die Anzeigentexte, Bilder oder andere
Einstellungen der Kampagne verändert, übernehmen wir keine
Gewähr für den Erfolg der Kampagne und die Auswirkungen auf
das Werbebudget. Der Kunde wird uns über die von ihm
vorgenommenen Änderungen unverzüglich informieren.
2.5 Der Kunde legt für die Dauer der Vertragslaufzeit oder vorab
definierter Zeitintervalle ein bestimmtes monatliches
Werbebudget für die Schaltung von Werbeanzeigen fest. Das
Werbebudget setzt sich zusammen aus a) den Kosten für die
Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, wie Facebook
und b) der Vergütung von NEXDATA für die Erstellung der
Werbeanzeigen und der Verwaltung der Kampagne. Die Höhe der
Vergütung hängt von dem Volumen des Werbebudgets ab. Die
weiteren Einzelheiten sind im Zweifel in den Auftragsunterlagen
festgelegt.
2.6 Die Anzeigenkosten für die Veröffentlichung der
Werbeanzeige werden von den jeweiligen Social Media
Plattformen in einem Preisbestimmungsverfahren festgelegt, auf
das NEXDATA keinen Einfluss hat. Die Anzeigenkosten sind
erfolgsabhängig und fallen nur an, wenn ein Internetnutzer auf
eine veröffentlichte Werbeanzeige des Kunden klickt oder andere
erfolgsbasierten Handlungen durchführt. Die Agenturvergütung ist
erfolgsunabhängig und fällt in jedem Monat in voller Höhe an.
2.7 Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des
Vertragsabschlusses oder zu dem vereinbarten Termin. Der
Abrechnungsmonat endet an dem Tag des Folgemonats, der in
seiner Zahl dem Tag des Fristbeginns vorgeht. Fehlt dieser Tag in
einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits
am letzten Tag des Folgemonats.
3. Vertragslaufzeit (Laufzeit) und Kündigung
3.1 Die Vertragslaufzeit (Beginn zum 1ten oder 15ten eines Monats) ist vom jeweiligen Paket abhängig und richtet
sich jeweils nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
Die Laufzeiten variieren zwischen 12, 24 und 36 Monaten.
3.2 Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten vor
Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des
Verlängerungszeitraumes kündigen, verlängert sich der Vertrag
automatisch stillschweigend um weitere 12 Monate.
3.3 Dies gilt nicht, wenn Vertragsgegenstand ein Produkt ist, für
welches ausdrücklich die automatische Beendigung des
Vertrages vereinbart ist.
3.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit
der Kündigung kommt es auf den Zugang bei NEXDATA an.
3.5 Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt den Vertrag
aus wichtigem Grund fristlos einseitig zu kündigen.
3.5.1 Als wichtiger Grund gilt insbesondere auch das
Überschreiten der monatlichen Kosten des Dienstleisters für
Werbedienstleistungen über 50% der monatlichen Zahlung des
Auftraggebers.
3.5.2 Als wichtiger Grund gelten auch einseitige Vertragsablehnungen und die Dienstleistung einschränkende
Vertragsänderungen durch die jeweiligen Werbeplattformen.
3.5.3 Für den Dienstleister liegt ein Grund zur außerordentlichen
Kündigung insbesondere auch vor, wenn:
3.5.3.1 die Kreditauskunft negativ ausfällt,
3.5.3.2 der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig ist
oder in Zahlungsverzug gerät,
3.5.3.3 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden erfolgt oder mangels Masse abgelehnt ist,
3.5.3.4 der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine
vertraglichen Pflichten verstößt.
3.6 Sollte NEXDATA den Vertrag aus wichtigem Grund zu sofort
kündigen, erhält der Auftraggeber, wenn er
Vorauszahlungsleistungen geleistet hat, eine anteilige Erstattung
abhängig von der bereits durch NEXDATA geleisteten
Dienstleistung und den Vorauszahlungsleistungen des
Auftraggebers.
3.7 Der Dienstleister behält sich vor, in Zusammenhang mit
Produkten, für die keine Vertragslaufzeit vereinbart wird, eine
längere Kündigungsfrist zu vereinbaren.
3.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe
der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt
unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen
Kündigung zu vertreten hat, hat der Dienstleister einen Anspruch
auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von ¾ der
monatlichen Grundgebühren, die vom Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum
nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu
zahlen gewesen wäre. Etwaig ersparte Aufwendungen sind
anzurechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Dienstleister tatsächlich ein niedrigerer
oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche
der Parteien bleiben unberührt.
4. Nutzungs- und Urheberrechte, Mitwirkungsrechte
4.1 NEXDATA erteilte Aufträge zur Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind.
4.2 Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch
als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3 Ohne die Zustimmung von NEXDATA dürfen die Arbeiten
einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch
bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist
unzulässig.
4.4 Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen
(z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen
der Einwilligung, soweit dies in der Auftragsbestätigung nicht
anderweitig beschrieben ist. Die Übertragung eingeräumter
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung
seitens NEXDATA.
4.5 Über den Umfang der Nutzung steht NEXDATA ein
Auskunftsanspruch zu.
4.6 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung von
Rohdaten oder Quellcodes.
4.7 Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang
gehören wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren
noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
4.8 Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der
Auftraggeber in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
4.9 Der Dienstleister behält alle Urheberrechte an dem Software-
Programm und sonstigem Dokumentationsmaterial sowie allen
grafischen Gestaltungselementen.
4.10 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus
technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie
begründen auch kein Miturheberrecht.
4.11
4.11.1 Der Auftraggeber versichert dem Dienstleister mit
Überlassung von Inhalten (Texte, Bilder, Daten, Marken und
Warenzeichen), sämtliche Rechte zum Zweck der
Anzeigenschaltung auf Webseiten, Werbeplattformen sowie in
Branchenverzeichnissen zu besitzen.
4.11.2 Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner vollumfänglich
und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-,
urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von ihm gelieferten
Inhalten für den jeweils vertraglich gebuchten Anzeigenschaltungen frei.
4.11.3 Der Auftraggeber übernimmt sämtliche zumutbar
veranlassten Kosten und Schäden, die dem Dienstleister in
diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere
Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten. Ferner ist der
Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister für den Fall der
Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß
und vollständig auf erstes Anfordern alle Informationen zur
Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine
Verteidigung erforderlich sind. Gleiches gilt zugunsten
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4.11.4 Der Auftraggeber gewährt dem Dienstleister eine nichtexklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie,
weltweite Lizenz zur Nutzung der überlassenen Inhalte für die
Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses
zzgl. 48 Monate. Dies beinhaltet auch die Vervielfältigung,
Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.
4.12 Um die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten
Leistungen zu ermöglichen, wird der Kunde folgende
Mitwirkungspflichten erfüllen:
4.12.1 Bereitstellung sämtlicher Leistungen, die in den
Vertragsbestandteilen entsprechend vermerkt sind.
4.12.2 Bereitstellung sämtlicher für die Vertragsdurchführung
notwendigen Inhalte, Daten, Muster, Vorlagen, Logos,
Werbeanzeigen, -motive und -banner, Bilder, Texte, Filme, Töne,
Claims, Überschriften, produkt- und unternehmensbezogene und
sonstige Informationen (nachfolgend „Materialien“ genannt)
unentgeltlich, in geeigneter Form und Qualität (z.B. Auflösung)
gemäß den Ausführungsfristen.
4.12.3 Einholung von Einwilligungserklärungen seiner Mitarbeiter,
Kunden und sonstiger Personen, die anlässlich der Herstellung
von Bild- und Tonaufnahmen durch NEXDATA oder unsere
Subunternehmer aufgenommen bzw. gefilmt werden, um die
Verwendung, Veröffentlichung und Verbreitung dieser Bild- und
Tonaufnahmen zu ermöglichen; soweit wir dem Kunden hierfür
Formulare zur Verfügung stellen, übernehmen wir hierfür keine
Gewähr.
4.12.4 Installation und Inbetriebnahme der von uns zur Verfügung
gestellten Updates, Programme, Skripten, Plugins etc. sowie die
Unterhaltung einer angemessen und ordnungsgemäßen Hard- und Softwareinfrastruktur. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns
erbrachten Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Einrichtungspreis ist ohne Abzug sofort nach
Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, spätestens mit Zahlungsfälligkeit des ersten Monatsbeitrags. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.
5.2.
5.2.1 Die für die Nutzung der erläuterten Leistung berechneten,
Preise setzen sich teilweise aus einer einmaligen
Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Nutzungspauschale
zusammen.
5.2.2 Je nach gewähltem Paket kann die monatliche
Nutzungspauschale oder die Einrichtungsgebühr entfallen.
Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.
5.2.3 Die Nutzungspauschale ist nach Rechnungsstellung,
spätestens mit der Bereitstellung der Dienstleistung fällig.
5.3 Die Zahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich durch
Überweisung auf ein Geschäftskonto der NEXDATA oder durch
Lastschrift. Weitere Zahlungsarten PayPal, Sofortüberweisung,
Kreditkarte etc. werden optional zur Verfügung gestellt.
5.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der
Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Falls der Dienstleister in der Lage ist, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Dienstleister berechtigt,
diesen geltend zu machen.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
vom Dienstleister anerkannt sind.
5.6 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der
Auftrag über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlung
vereinbart werden.
5.8 Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom
ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.9 Die vom Dienstleister veröffentlichten, angebotenen oder
berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der
jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern
nicht anders ausgewiesen. Skonto wird nicht gewährt und in
jedem Fall nachbelastet.
5.10
5.10.1 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung eines
Teilbetrages aus dem Vertrag schuldhaft in Zahlungsverzug, so
wird der gesamte bis zum Vertragsende noch offenstehende
Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.
5.10.2 Für diesen Fall hat der Dienstleister das Recht, den
Vertrag fristlos zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
5.11 Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 10,00 EUR
berechnet. Evtl. entstandene Kosten (Rücklastschriftgebühren
o.Ä.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Vertragsabschluss/Definition:
Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit
6.1 Falls (ausnahmsweise) ein vertragliches Widerrufsrecht in der
Auftragsbestätigung gewährt wird gilt der Vertrag als
abgeschlossen (Vertragsabschluss) nachdem die Widerrufsfrist
verstrichen ist. Die Widerrufsfrist beginnt ab Versand der
Auftragsbestätigung. Allgemein gesetzlich geltende
Widerrufsrechte beanspruchen Geltung.
6.2 Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit ist, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung formuliert, das Datum der Auftragsbestätigung.
6.3 Eine Verschiebung des Leistungszeitraums und/oder des
Starttermins hat keinen Einfluss auf den Vertragsstart.
7. Lieferbedingungen
7.1 In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte
Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die
Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
7.2 NEXDATA haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger
Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für
unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt,
technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder
Arbeitskämpfen.
7.3 Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers
auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des
vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die
vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der
Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn,
die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4 Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon
unberührt.
7.5 NEXDATA ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
7.6 Der Beginn der von NEXDATA angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung
der Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt
er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist NEXDATA berechtigt,
insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.7 NEXDATA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, so fern als Folge eines von NEXDATA zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. NEXDATA haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Lieferverzug auf einer uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
7.8 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von NEXDATA zu
vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die
Schadensersatzhaftung seitens NEXDATA auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.9 NEXDATA haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit der von NEXDATA zu vertretende Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.10 Wird der Versand, bzw. die Bereitstellung bzw. die Leistung,
auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versand- bzw. der Bereitstellungsbereitschaft auf ihn
über.
7.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich alle für das
Produkt notwendigen Informationen, insbesondere Texte und
Bilder, die für die Bereitstellung des Produktes notwendig sind in
das von NEXDATA zur Verfügung gestellte System innerhalb von
14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Ziff. 6) einzutragen.
7.12 Sollte der Auftraggeber NEXDATA nicht alle nötigen
Informationen innerhalb der angegebenen Fristen zur Verfügung
gestellt haben, ist NEXDATA berechtigt mit den ihm bekannten
Daten des Auftraggebers seine Dienstleistung zu erbringen.
7.13 Nachträgliche Änderungen werden zusätzlich berechnet.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei
Eingang binnen 14 Tagen auf Mängel hin zu untersuchen.
8.2 Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger
Mängel, gilt die Leistung des Dienstleisters als genehmigt und
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.3 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der
gebotenen Sorgfalt. An eine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften ist der Dienstleister nur nach schriftlicher
Bestätigung gebunden.
8.13 Die technischen Daten und Beschreibungen in
Produktinformation oder Angeboten allein stellen keine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
8.14 Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass die
Dienstleistung den speziellen Anforderungen des Auftraggebers
genügt. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für
Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten
Ergebnisse. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen
voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
8.15 Soweit ein vom Dienstleister zu vertretender Mangel vorliegt,
ist der Dienstleister nach Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt.
8.16 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver
Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, der Dienstleister
haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbare Schäden und Folgeschäden.
8.17 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen
Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung vom Dienstleister sind
beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher
wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich
vorgesehen verwendet werden kann.
8.18 Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder
veröffentlichen Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der
Dienstleister haftet nicht für die Inhalte.
9. Eigentumsvorbehalt
NEXDATA behält sich das Nutzungsrecht an den gelieferten
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen
oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Nutzungsrecht als Sicherung der Saldoforderung. In
der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch
den Dienstleister liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden, dass persönliche
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up –
und Downloads) vom Dienstleister während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt
er sein Einverständnis.
10.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der
Dienstleister auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und
zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Dienstleistungen.
10.3 Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten
widersprechen.
10.4 NEXDATA verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn
betrifft, vollständig Auskunft zu erteilen.
10.5
10.5.1 NEXDATA wird weder diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte
weiterleiten.
10.5.2 Dies gilt nicht für Anzeigentexte, Suchbegriffe und
Werbematerialien, die der Auftraggeber NEXDATA zur Verfügung
gestellt hat.
10.6 Dies gilt nur insoweit nicht, als NEXDATA gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche
Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht
widerspricht.
10.7 NEXDATA weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin,
dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach
dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass NEXDATA als
Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Der
Auftraggeber ist verpflichtet seine Kunden darauf hinzuweisen,
dass NEXDATA berechtigt ist, sie im Rahmen von
Marktforschungszwecken und zur Verbesserung des Angebots zu
kontaktieren. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der
Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
11. Bonitätsprüfung
11.1. NEXDATA arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und
Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Dem Auftraggeber
ist bekannt, dass vom Dienstleister bei diesen Unternehmen
Auskünfte über ihn eingeholt werden können. Der Kunde willigt
mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung darin ein, dass
NEXDATA der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt.
11.2. Unabhängig davon wird NEXDATA der Schufa bzw. vergleichbaren Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur
dann erfolgen, soweit dieses nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
11.3. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind
vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch
Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (sog. Score-Verfahren).
11.4. NEXDATA benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Dienstleister
und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem
Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die
auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz
des Dienstleisters, aktuell Viernheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und
Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie
sämtlicher sich zwischen den Parteien (dem Dienstleister und
Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist
Darmstadt, der Dienstleister kann Klagen auch am Wohn- oder
Geschäftsort des Kunden erheben.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen ist der Dienstleister zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
13.2 Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden
dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der
Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand gelten
die Änderungen als genehmigt.
13.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser
Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an
Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmungen gekannt hätten.
13.4 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Änderungen der
Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en)
vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen,
die der Dienstleister nicht veranlasst und auf die er keinen
Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss
bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht
bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst
sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art
und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und
Kündigung.
13.5 Die jeweils gültige Preisliste ist jederzeit über den Dienstleister anforderbar.
NEXDATA (eine Marke der innodata GmbH)
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