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AGB

A. Vertragsschluss

Für Verträge mit der NEXDATA (innodata GmbH), Marktplatz 25, 67547 Worms (nachfolgend auch „NEXDATA“ oder „Wir“ oder „Dienstleister“ genannt) und deren Tochterunternehmen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Kunden/Auftraggeber wird daher ausdrücklich widersprochen.

B. Leistungsumfang und Gewähr

(1) NEXDATA bietet Dienstleistungen im Standortmarketing, Online-Marketing bzw. in der SEO-Optimierung an. Hierzu gehören Erstellung, Anpassung und Pflege von Internetauftritten (Websites). Dienstleistungen im Bereich Online- Marketing, sowie Standortmarketing dienen insbesondere der Suchmaschinenoptimierung und des Suchmaschinenmarketing und der effektiven Informationsweitergabe, um so die Reichweite des eigenen Internetauftritts zu vergrößern. Local Listing & Listing Engage, Google MyBusiness, Facebook Fanpage, Google ads, Facebook ads, Instagram ads, Social Media Kampagnen sind hierbei, je nach gewähltem Produkt, genutzte bzw. angesprochene Dienste Dritter.

Der Umfang der von NEXDATA zu erbringenden Leistungen ergibt sich verbindlich nur aus der Auftragsbestätigung und/oder

schriftlich getroffenen Individualabreden. Dabei ist NEXDATA

berechtigt, die Leistungen sowohl selbst wie auch durch

Einbindung Dritter zu erbringen, bzw. auf bestehende Leistungen

Dritter zurückzugreifen. Im Zweifel gelten die jeweiligen Bedingungen der Veröffentlichung der Webseite der NEXDATA unter „https://nexdata.de“.

(2) NEXDATA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die

beauftragten Leistungen die von dem Kunden verfolgten

werblichen und/oder kommunikativen Erfolge (bspw. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (bspw. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn NEXDATA das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ziels schriftlich zugesichert hat. NEXDATA schuldet keine Überprüfung dahingehend, ob die vereinbarte Vertragsleistung geeignet ist, die verfolgten Erfolge oder Ziele zu erreichen. NEXDATA ist nicht haftbar für die tatsächliche und vollständige Veröffentlichung, die Auffindbarkeit und eine bestimmte Platzierung oder Reihenfolge des Internetauftritts auch Homepage genannt und/oder

Werbeinhalte des Kunden in Suchmaschinenergebnissen,

Trefferlisten, auf Internetseiten und sonstigen Werbeträgern, für

die technisch einwandfreie Auslieferung der Werbung auf die

Internetseiten und Werbeplätze durch den jeweiligen Betreiber

des Werbeträgers, Diensteanbieters oder dessen

Erfüllungsgehilfen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass sich

der Leistungsumfang – bedingt durch Änderungen der

aufgenommen Drittanbieter – ändern kann. Bei relevant

nachteiligen und belegten Änderungen hat der Kunde/Auftraggeber – nach entsprechendem Hinweis an NEXDATA – Anspruch auf Minderung, wenn und soweit eine

Kompensation anderweitig nicht erreicht werden kann.

C. Im Einzelnen:

1.1 Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit auch auf der

Webseite der NEXDATA unter „https://nexdata.de“ eingesehen werden. Sie sind, soweit etwas anderes nicht abweichend oder ergänzend ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, Grundlage aller Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der NEXDATA und deren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) hinsichtlich der Vertragsleistung geschlossen werden.

1.2 Soweit der Kunde dies wünscht, werden diesem sämtliche

Unterlagen vor Vertragsschluss (auch) zugesandt.

1.3 Spätestens mit Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung

des Vertrages, telefonischer Bestellung der Dienstleistung, dem

Beginn der Leistungserbringung, der Entgegennahme der

Dienstleistung und/oder der Abnahme der Leistung gelten diese

Bedingungen als angenommen, es sei denn, dass eine andere

Vereinbarung getroffen wurde.

1.4 Unsere Geschäftsbedingungen für Angebote, Lieferungen und

Leistungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von

unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des

Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, der

Dienstleister hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.6 Geltungsbereich

1.6.1 Diese Geschäftsbedingungen beanspruchen allein

gegenüber (gewerblichen) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB

Geltung, an die sich das Angebot ausschließlich richtet.

1.6.2 Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss zugleich seine

gewerbliche Tätigkeit in vorgenanntem Sinne.

1.7 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht aufgrund dessen Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 312

g BGB und Art. 246 a EGBGB) zu, es sei denn, in der

Auftragsbestätigung ist etwas Gegenteiliges geregelt.

1.8 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen

Geschäfte mit dem Auftraggeber. Für Folgegeschäfte mit

Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts

gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann,

wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den

Vertragsabschluss miteinbezogen werden.

1.9 Sofern eine Änderung dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen durch den Auftragnehmer geplant ist, wird

der Kunde schriftlich per Post oder per E-Mail über gewünschte

Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt,

wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen per Post oder Fax

widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungswünschen,

so gelten die Änderungswünsche des Auftragnehmers als

abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird darauf hin ohne die

Änderung zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Das

Recht beider Vertragsparteien zu Kündigung des Vertrages bleibt

davon unberührt.

2. Social Media Marketing

2.1. Werbeanzeigen (Video, Bild und Text) für Social-Media-Kampagnen (bspw. Facebook Anzeigen, YouTube, Instagram)

erstellt NEXDATA nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung

der geschäftlichen Interessen des Kunden. Eine Absprache oder

Freigabe durch den Kunden ist nicht erforderlich; etwas anderes

gilt nur dann, wenn NEXDATA mit dem Kunden schriftlich

verbindliche Vorgaben vereinbart. Der Kunde wird mit

Freischaltung der Anzeige über deren Inhalt informiert.

2.2 NEXDATA ist berechtigt, die Einzelheiten der jeweiligen

Werbemaßnahme (Kampagne), insbesondere die

Zielgruppendefinitionen (u.a. Alter, Geschlecht, Wohnort,

Interessen) nach billigem Ermessen festzusetzen und bei Bedarf

abzuändern, ohne den Kunden hierüber gesondert zu

informieren; etwas anderes gilt nur dann, wenn wir mit dem

Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbaren. Wir

werden uns nach besten Kräften bemühen, etwaige von dem

Kunden mitgeteilten Zielgruppendefinitionen bei der Kampagne

zu berücksichtigen.

2.3 Eine Auswertung der Kampagne erhält der Kunde am Ende

der Kampagne als Zusammenfassung. Auf Wunsch erhält der

Kunde bis zu einem Mal pro Monat eine Auswertung der

Kampagne per E-Mail.

2.4 Sofern der Kunde die Anzeigentexte, Bilder oder andere

Einstellungen der Kampagne verändert, übernehmen wir keine

Gewähr für den Erfolg der Kampagne und die Auswirkungen auf

das Werbebudget. Der Kunde wird uns über die von ihm

vorgenommenen Änderungen unverzüglich informieren.

2.5 Der Kunde legt für die Dauer der Vertragslaufzeit oder vorab

definierter Zeitintervalle ein bestimmtes monatliches

Werbebudget für die Schaltung von Werbeanzeigen fest. Das

Werbebudget setzt sich zusammen aus a) den Kosten für die

Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, wie Facebook


und b) der Vergütung von NEXDATA für die Erstellung der

Werbeanzeigen und der Verwaltung der Kampagne. Die Höhe der

Vergütung hängt von dem Volumen des Werbebudgets ab. Die

weiteren Einzelheiten sind im Zweifel in den Auftragsunterlagen

festgelegt.

2.6 Die Anzeigenkosten für die Veröffentlichung der

Werbeanzeige werden von den jeweiligen Social Media

Plattformen in einem Preisbestimmungsverfahren festgelegt, auf

das NEXDATA keinen Einfluss hat. Die Anzeigenkosten sind

erfolgsabhängig und fallen nur an, wenn ein Internetnutzer auf

eine veröffentlichte Werbeanzeige des Kunden klickt oder andere

erfolgsbasierten Handlungen durchführt. Die Agenturvergütung ist

erfolgsunabhängig und fällt in jedem Monat in voller Höhe an.

2.7 Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des

Vertragsabschlusses oder zu dem vereinbarten Termin. Der

Abrechnungsmonat endet an dem Tag des Folgemonats, der in

seiner Zahl dem Tag des Fristbeginns vorgeht. Fehlt dieser Tag in

einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits

am letzten Tag des Folgemonats.

3. Vertragslaufzeit (Laufzeit) und Kündigung

3.1 Die Vertragslaufzeit (Beginn zum 1ten oder 15ten eines Monats) ist vom jeweiligen Paket abhängig und richtet

sich jeweils nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.

Die Laufzeiten variieren zwischen 12, 24 und 36 Monaten. 

3.2 Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten vor

Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des

Verlängerungszeitraumes kündigen, verlängert sich der Vertrag

automatisch stillschweigend um weitere 12 Monate.

3.3 Dies gilt nicht, wenn Vertragsgegenstand ein Produkt ist, für

welches ausdrücklich die automatische Beendigung des

Vertrages vereinbart ist.

3.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit

der Kündigung kommt es auf den Zugang bei NEXDATA an.

3.5 Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt den Vertrag

aus wichtigem Grund fristlos einseitig zu kündigen.

3.5.1 Als wichtiger Grund gilt insbesondere auch das

Überschreiten der monatlichen Kosten des Dienstleisters für

Werbedienstleistungen über 50% der monatlichen Zahlung des

Auftraggebers.

3.5.2 Als wichtiger Grund gelten auch einseitige Vertragsablehnungen und die Dienstleistung einschränkende

Vertragsänderungen durch die jeweiligen Werbeplattformen.

3.5.3 Für den Dienstleister liegt ein Grund zur außerordentlichen

Kündigung insbesondere auch vor, wenn:

3.5.3.1 die Kreditauskunft negativ ausfällt,

3.5.3.2 der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig ist

oder in Zahlungsverzug gerät,

3.5.3.3 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

Vermögen des Kunden erfolgt oder mangels Masse abgelehnt ist,

3.5.3.4 der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine

vertraglichen Pflichten verstößt.

3.6 Sollte NEXDATA den Vertrag aus wichtigem Grund zu sofort

kündigen, erhält der Auftraggeber, wenn er

Vorauszahlungsleistungen geleistet hat, eine anteilige Erstattung

abhängig von der bereits durch NEXDATA geleisteten

Dienstleistung und den Vorauszahlungsleistungen des

Auftraggebers.

3.7 Der Dienstleister behält sich vor, in Zusammenhang mit

Produkten, für die keine Vertragslaufzeit vereinbart wird, eine

längere Kündigungsfrist zu vereinbaren.

3.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe

der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt

unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen

Kündigung zu vertreten hat, hat der Dienstleister einen Anspruch

auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von ¾ der

monatlichen Grundgebühren, die vom Zeitpunkt des

Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum

nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu

zahlen gewesen wäre. Etwaig ersparte Aufwendungen sind

anzurechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Dienstleister tatsächlich ein niedrigerer

oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche

der Parteien bleiben unberührt.

4. Nutzungs- und Urheberrechte, Mitwirkungsrechte

4.1 NEXDATA erteilte Aufträge zur Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind.

4.2 Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch

als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3 Ohne die Zustimmung von NEXDATA dürfen die Arbeiten

einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch

bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist

unzulässig.

4.4 Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen

(z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen

der Einwilligung, soweit dies in der Auftragsbestätigung nicht

anderweitig beschrieben ist. Die Übertragung eingeräumter

Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung

seitens NEXDATA.

4.5 Über den Umfang der Nutzung steht NEXDATA ein

Auskunftsanspruch zu.

4.6 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung von

Rohdaten oder Quellcodes.

4.7 Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang

gehören wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren

noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen

Vereinbarung.

4.8 Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der

Auftraggeber in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

4.9 Der Dienstleister behält alle Urheberrechte an dem Software-

Programm und sonstigem Dokumentationsmaterial sowie allen

grafischen Gestaltungselementen.

4.10 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus

technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine

sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie

begründen auch kein Miturheberrecht.

4.11

4.11.1 Der Auftraggeber versichert dem Dienstleister mit

Überlassung von Inhalten (Texte, Bilder, Daten, Marken und

Warenzeichen), sämtliche Rechte zum Zweck der

Anzeigenschaltung auf Webseiten, Werbeplattformen sowie in

Branchenverzeichnissen zu besitzen.

4.11.2 Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner vollumfänglich

und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-,

urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen

Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von ihm gelieferten

Inhalten für den jeweils vertraglich gebuchten Anzeigenschaltungen frei.

4.11.3 Der Auftraggeber übernimmt sämtliche zumutbar

veranlassten Kosten und Schäden, die dem Dienstleister in

diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere

Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten. Ferner ist der

Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister für den Fall der

Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß

und vollständig auf erstes Anfordern alle Informationen zur

Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine

Verteidigung erforderlich sind. Gleiches gilt zugunsten

gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


4.11.4 Der Auftraggeber gewährt dem Dienstleister eine nichtexklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie,

weltweite Lizenz zur Nutzung der überlassenen Inhalte für die

Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses

zzgl. 48 Monate. Dies beinhaltet auch die Vervielfältigung,

Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.

4.12 Um die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten

Leistungen zu ermöglichen, wird der Kunde folgende

Mitwirkungspflichten erfüllen:

4.12.1 Bereitstellung sämtlicher Leistungen, die in den

Vertragsbestandteilen entsprechend vermerkt sind.

4.12.2 Bereitstellung sämtlicher für die Vertragsdurchführung

notwendigen Inhalte, Daten, Muster, Vorlagen, Logos,

Werbeanzeigen, -motive und -banner, Bilder, Texte, Filme, Töne,

Claims, Überschriften, produkt- und unternehmensbezogene und

sonstige Informationen (nachfolgend „Materialien“ genannt)

unentgeltlich, in geeigneter Form und Qualität (z.B. Auflösung)

gemäß den Ausführungsfristen.

4.12.3 Einholung von Einwilligungserklärungen seiner Mitarbeiter,

Kunden und sonstiger Personen, die anlässlich der Herstellung

von Bild- und Tonaufnahmen durch NEXDATA oder unsere

Subunternehmer aufgenommen bzw. gefilmt werden, um die

Verwendung, Veröffentlichung und Verbreitung dieser Bild- und

Tonaufnahmen zu ermöglichen; soweit wir dem Kunden hierfür

Formulare zur Verfügung stellen, übernehmen wir hierfür keine

Gewähr.

4.12.4 Installation und Inbetriebnahme der von uns zur Verfügung

gestellten Updates, Programme, Skripten, Plugins etc. sowie die

Unterhaltung einer angemessen und ordnungsgemäßen Hard- und Softwareinfrastruktur. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns

erbrachten Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Einrichtungspreis ist ohne Abzug sofort nach

Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, spätestens mit Zahlungsfälligkeit des ersten Monatsbeitrags. Im

Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.

5.2.

5.2.1 Die für die Nutzung der erläuterten Leistung berechneten,

Preise setzen sich teilweise aus einer einmaligen

Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Nutzungspauschale

zusammen.

5.2.2 Je nach gewähltem Paket kann die monatliche

Nutzungspauschale oder die Einrichtungsgebühr entfallen.

Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.

5.2.3 Die Nutzungspauschale ist nach Rechnungsstellung,

spätestens mit der Bereitstellung der Dienstleistung fällig.

5.3 Die Zahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich durch

Überweisung auf ein Geschäftskonto der NEXDATA oder durch

Lastschrift. Weitere Zahlungsarten PayPal, Sofortüberweisung,

Kreditkarte etc. werden optional zur Verfügung gestellt.

5.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der

Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Falls der Dienstleister in der Lage ist, einen höheren

Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Dienstleister berechtigt,

diesen geltend zu machen.

5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn

seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder

vom Dienstleister anerkannt sind.

5.6 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.7 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der

Auftrag über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlung

vereinbart werden.

5.8 Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom

ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden

zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.9 Die vom Dienstleister veröffentlichten, angebotenen oder

berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der

jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern

nicht anders ausgewiesen. Skonto wird nicht gewährt und in

jedem Fall nachbelastet.

5.10

5.10.1 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung eines

Teilbetrages aus dem Vertrag schuldhaft in Zahlungsverzug, so

wird der gesamte bis zum Vertragsende noch offenstehende

Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

5.10.2 Für diesen Fall hat der Dienstleister das Recht, den

Vertrag fristlos zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.

5.11 Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 10,00 EUR

berechnet. Evtl. entstandene Kosten (Rücklastschriftgebühren

o.Ä.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Vertragsabschluss/Definition:

Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit

6.1 Falls (ausnahmsweise) ein vertragliches Widerrufsrecht in der

Auftragsbestätigung gewährt wird gilt der Vertrag als

abgeschlossen (Vertragsabschluss) nachdem die Widerrufsfrist

verstrichen ist. Die Widerrufsfrist beginnt ab Versand der

Auftragsbestätigung. Allgemein gesetzlich geltende

Widerrufsrechte beanspruchen Geltung.

6.2 Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit ist, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung formuliert, das Datum der Auftragsbestätigung.

6.3 Eine Verschiebung des Leistungszeitraums und/oder des

Starttermins hat keinen Einfluss auf den Vertragsstart.

7. Lieferbedingungen

7.1 In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte

Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die

Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde.

7.2 NEXDATA haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger

Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für

unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt,

technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder

Arbeitskämpfen.

7.3 Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers

auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des

vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die

vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der

Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn,

die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon

unberührt.

7.5 NEXDATA ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

7.6 Der Beginn der von NEXDATA angegebenen Lieferzeit setzt

die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung

der Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers

voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt

vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt

er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist NEXDATA berechtigt,

insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten.

7.7 NEXDATA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, so fern als Folge eines von NEXDATA zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. NEXDATA haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen,

sofern der Lieferverzug auf einer uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.


7.8 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von NEXDATA zu

vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die

Schadensersatzhaftung seitens NEXDATA auf den

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.9 NEXDATA haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,

soweit der von NEXDATA zu vertretende Lieferverzug auf der

schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.10 Wird der Versand, bzw. die Bereitstellung bzw. die Leistung,

auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der

Meldung der Versand- bzw. der Bereitstellungsbereitschaft auf ihn

über.

7.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich alle für das

Produkt notwendigen Informationen, insbesondere Texte und

Bilder, die für die Bereitstellung des Produktes notwendig sind in

das von NEXDATA zur Verfügung gestellte System innerhalb von

14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Ziff. 6) einzutragen.

7.12 Sollte der Auftraggeber NEXDATA nicht alle nötigen

Informationen innerhalb der angegebenen Fristen zur Verfügung

gestellt haben, ist NEXDATA berechtigt mit den ihm bekannten

Daten des Auftraggebers seine Dienstleistung zu erbringen.

7.13 Nachträgliche Änderungen werden zusätzlich berechnet.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei

Eingang binnen 14 Tagen auf Mängel hin zu untersuchen.

8.2 Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger

Mängel, gilt die Leistung des Dienstleisters als genehmigt und

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.3 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der

gebotenen Sorgfalt. An eine Zusicherung bestimmter

Eigenschaften ist der Dienstleister nur nach schriftlicher

Bestätigung gebunden.

8.13 Die technischen Daten und Beschreibungen in

Produktinformation oder Angeboten allein stellen keine

Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

8.14 Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass die

Dienstleistung den speziellen Anforderungen des Auftraggebers

genügt. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für

Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten

Ergebnisse. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen

voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten

Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß

nachgekommen ist.

8.15 Soweit ein vom Dienstleister zu vertretender Mangel vorliegt,

ist der Dienstleister nach Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur

Ersatzlieferung berechtigt.

8.16 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver

Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei

Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, der Dienstleister

haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene

Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige

mittelbare Schäden und Folgeschäden.

8.17 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen

Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung vom Dienstleister sind

beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher

wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich

vorgesehen verwendet werden kann.

8.18 Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder

veröffentlichen Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der

Dienstleister haftet nicht für die Inhalte.

9. Eigentumsvorbehalt

NEXDATA behält sich das Nutzungsrecht an den gelieferten

Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der

Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen

oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und

welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das

vorbehaltene Nutzungsrecht als Sicherung der Saldoforderung. In

der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch

den Dienstleister liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden, dass persönliche

Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein

Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,

Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up –

und Downloads) vom Dienstleister während der Dauer des

Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur

Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für

Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt

er sein Einverständnis.

10.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der

Dienstleister auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und

zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten

Gestaltung seiner Dienstleistungen.

10.3 Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten

widersprechen.

10.4 NEXDATA verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen

jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn

betrifft, vollständig Auskunft zu erteilen.

10.5

10.5.1 NEXDATA wird weder diese Daten noch den Inhalt privater

Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte

weiterleiten.

10.5.2 Dies gilt nicht für Anzeigentexte, Suchbegriffe und

Werbematerialien, die der Auftraggeber NEXDATA zur Verfügung

gestellt hat.

10.6 Dies gilt nur insoweit nicht, als NEXDATA gesetzlich

verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche

Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte

technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht

widerspricht.

10.7 NEXDATA weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin,

dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach

dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet

werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass NEXDATA als

Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot

und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des

Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Der

Auftraggeber ist verpflichtet seine Kunden darauf hinzuweisen,

dass NEXDATA berechtigt ist, sie im Rahmen von

Marktforschungszwecken und zur Verbesserung des Angebots zu

kontaktieren. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter

Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit

einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die

Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der

Auftraggeber deshalb selbst Sorge.

11. Bonitätsprüfung

11.1. NEXDATA arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und

Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Dem Auftraggeber

ist bekannt, dass vom Dienstleister bei diesen Unternehmen

Auskünfte über ihn eingeholt werden können. Der Kunde willigt

mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung darin ein, dass

NEXDATA der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt.

11.2. Unabhängig davon wird NEXDATA der Schufa bzw. vergleichbaren Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur


dann erfolgen, soweit dieses nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

11.3. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen 

Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von 

natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind 

vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch 

Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (sog. Score-Verfahren).

11.4. NEXDATA benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Dienstleister

und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem

Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die

auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz

des Dienstleisters, aktuell Viernheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und

Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie

sämtlicher sich zwischen den Parteien (dem Dienstleister und

Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen

Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen,

die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist

Darmstadt, der Dienstleister kann Klagen auch am Wohn- oder

Geschäftsort des Kunden erheben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen eine oder

mehrere Bestimmungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen ist der Dienstleister zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

13.2 Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden

dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der

Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand gelten

die Änderungen als genehmigt.

13.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser

Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an

Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der

Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die

die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen

Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der

Bestimmungen gekannt hätten.

13.4 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Änderungen der

Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en)

vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen,

die der Dienstleister nicht veranlasst und auf die er keinen

Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss

bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht

bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst

sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art

und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und

Kündigung.

13.5 Die jeweils gültige Preisliste ist jederzeit über den Dienstleister anforderbar.

NEXDATA (eine Marke der innodata GmbH)

Marktplatz 25, 67547 Worms





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